Wir sind ein weltweit führender Anbieter von Kerntechnologielösungen für die Elektrifizierung und Intelligenz von Transportmitteln. Unser Kerntechnologiesystem umfasst Gelenksysteme, Ladesysteme für den Fahrbetrieb sowie BEC (Batterie-, eDrive- und Kabinen-) Thermomanagementsystem und bietet damit entscheidende technische Unterstützung für die modernen Transportmittel in den Bereichen: Sicherheit, Betriebseffizienz sowie Elektrifizierungs- und Intelligenz-Upgrades.
Unser Team besteht aus einer Gruppe leidenschaftlicher und kreativer Fachkräfte, die mit einer vielfältigen Wissensstruktur durch Brainstorming innovative Lösungen entwickeln. Wir setzen auf offene, inklusive und innovationsfreundliche Kultur, die Teams dazu ermutigt, Grenzen zu überwinden, und die Ideen jedes Einzelnen wertschätzt und umsetzt. Die Forschung und Entwicklung stehen im Zentrum unserer Strategie. Wir haben ein disziplinübergreifendes kooperatives F&F-System etabliert, arbeiten eng mit führenden Forschungsinstituten und OEMs zusammen, betreiben zukunftsorientierte technologische Forschung, überwinden technologische Barrieren der Branche und sichern so unsere führende Position im Bereich intelligenter Transportlösungen.
Wir orientieren uns am Konzept der unternehmerischen sozialen Verantwortung, verfolgen eine Strategie der nachhaltigen Entwicklung und streben danach, ein Musterbeispiel für eine grüne Industrie zu werden. Gleichzeitg engangieren wir uns dafür, unsere Kunden dabei zu unterstützen, Führungspositionen im Bereich der neuen Energien einzunehmen.
Eine globale Führungsposition im Bereich der Kerntechnologien für den neuen Energietransport zu erreichen
Wir verfügen über eine Produktionsstätte von 40.000m² und ein umfassendes globales Beschaffungssystem, das eine vollständige Produktionslinie und ein Produktprüfzentrum von der Präzisionsbearbeitung der Kernkomponenten bis zur Systemmontage umfasst. Durch die intensive Rohstoffbeschaffung haben wir eine starke Kontrolle über die Materialeinheitskosten erreicht. Unsere Ausstattung umfasst Präzisions- und Montageanlagen, flexible automatische Montagebänder, professionelle Labore sowie Straßentestzentren. Wir realisieren eine digitale Verwaltung und intelligente Steuerung der Produktionsprozesse, um die Konsistenz und Stabilität der Produktqualität zu gewährleisten. Wir pflegen die Ausdauer und die Wertschätzung für Qualität, halten uns strikt an internationale Standards und setzten eine rigorose Qualitätskontrolle um. Das vielfältige Fachwissen unterstreicht unsere Anpassungsfähigkeit im gesamten Industriebereich, und mehrdimensionale Lösungen fördern ein tiefgehendes Verständnis für Präzisionsingenieurwesen, sodass wir stets an der Spitze der Branche bleiben.
Wir verfolgen die fortschrittlichen Technologien, verfügen über ein tiefgehendes Verständnis der Präzisionsfertigung und stellen sicher, dass unsere Produkte zukünftigen technologischen Entwicklungen gewachsen sind. Die Lösung ist modular aufgebaut und nutzt erprobte sowie flexible technologische und kommerzielle Ansätze, um unterschiedlichen Einsatzbedingungen und Anforderungen gerecht zu werden. Wir engagieren und dafür, effizienten und professionellen technischen Support bereitzustellen, um die breite Anwendung und nachhaltige Entwicklung JVS-Technologie in verschiedenen Bereichen zu fördern.
Egal, wo sich der Kunde befindet- JVS gewährleistet schnelle Reaktionen. Vom Projektstart bis zur endgültigen Lieferung und darüber hinaus während der Nutzung bieten wie durchgehende Betreuung und Unterstützung. Nach dem Serviceprinzip, Regionen übergreifend und prozessbegleitend, stellen wir professionelle und verlässliche Dienstleistungen für Kunden weltweit sicher.
Wir haben stabile Kooperationsbeziehungen mit führenden globalen Unternehmen und Institutionen aufgebaut
Transparenz, Vertrauen und Zusammenarbeit
Im Einklang mit den Werten von JVS handeln
1. Die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern
Neben hochwertigen Produkten und Dienstleistungen erwarten unsere Kunden, Lieferanten und sonstigen Geschäftspartner von uns ein hohes Maß an Professionalität und Integrität im Umgang miteinander. Daher sind unsere Kommunikation sowie unsere vertraglichen Beziehungen stets von Korrektheit, Ehrlichkeit und Transparenz geprägt.
1.1Fairer Wettbewerb
JVS hält sich an die Regeln des fairen Wettbewerbs und unterstützt alle Maßnahmen zum Schutz freier Märte und eines offenen Wettbewerbs weltweit. Entsprechend geht JVS keine Verträge ein, die gegen ein geltendes Recht verstoßen würde.
1.1.1 Vereinbarungen und Wettbewerbsausnahmen
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Gesetze gegen wettbewerbsbeschränkende Praktiken einzuhalten. Daher sind jegliche formellen oder informellen Absprachen mit Wettbewerbern, die darauf abzielen, den Wettbewerbt zu behindern, untersagt. Erlangt JVS eine marktbeherrschende Stellung, darf diese nicht durch unzulässige Mittel erreicht werden. Sämtliche mit Wettbewerbern ausgearbeitet Vereinbarungen sind vorab der Unternehmensleistung zur Prüfung vorzulegen und anschließend dem vorstand zur endgültigen Genehmigung einzureichen.
1.1.2 Korruption und Bestechung
JVS toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung. Alle geschäftlichen Aktivitäten müssen ehrlich und verantwortungsvoll durchgeführt werden.
Gewährung und Weitergabe von Vorteilen: Wir vertrauen auf die Qualität und Leistungsfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen. Daher sind jegliche Vereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen, die die direkte oder indirekte Weitergabe von Vorteilen an Personen oder Organisationen betreffen – sei es bei Verhandlung, Vergabe, Genehmigung, Durchführung oder Bezahlung von Verträgen – sind verboten. Dies gilt auch für Dritte. Geschenke und Einladungen sind nur zulässig, wenn ihr Wert und finanzieller Umfang geringfügig sind. Besonders bei Öffentlichen Amtsträgern sind strenge Maßstäbe anzuwenden. Die Annahme von Barleistungen ist unter allen Umständen verboten. Vergütungen die an Dritte, Vertreter, Makler oder andere Vermittler gezahlt werden- sei es in Form von Provisionen oder anderen Zahlungen – müssen angemessen und im Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.
Anforderung und Annahme von Vorteilen: Während Geschäftspartner üblicherweise Geschenk im Rahmen bestimmter Grenzen austauschen, kann die Annahme von Geschenken den Ruf des Unternehmens schädigen und zu Interessenkonflikten führen. Aus diesem Grund ist es unseren Mitarbeitenden mit Ausnahme gelegentlicher geringwertiger Geschenke – strengstens verboten, persönliche Vorteile (wie Dienstleistungen oder unangemessene Einladungen) für sich selbst oder für eng verbundene Personen oder Institutionen zu verlangen oder anzunehmen. Die Annahme von Barleistungen ist unter allen Umständen untersagt.
Spenden und Sponsoring: JVS erhält Spendenanfragen von verschiedenen Organisationen und Institutionen. Spenden müssen transparent erfolgen, das heißt, der Empfänger und der Zweck der Spende müssen klar angegeben sein. Zahlungen auf private Bankkonten sind nicht erlaubt. Spenden dürfen nicht an Organisationen gehen, die dem Ruf von JVS schaffen könnten.
1.1.3 Patente und Eigentumsrechte
Um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, müssen wir unsere Technologie kontinuierlich durch Innovationen und Verbesserungen unserer firmeneigenen Technologien weiterentwickeln. Daher gewinnt der Schut unserer Technologien durch geistige Eigentumsrechte zunehmen an Bedeutung. Kein Mitarbeitender darf neues Wissen oder Unternehmensgeheimnisse in irgendeiner Form an dritte weitergeben.
1.2 Auswahl von Lieferanten
JVS führt faire und unparteiische Prüfungen aller von Lieferanten eingereichten Angebote durch. Die Bewertung, Vergabe und Abwicklung von Verträgen muss auf strengen fachlichen Standards basieren und transparent erfolgen. Unter keinen Umständen darf ein Lieferant unangemessene Vorteile erhalten oder in seinen Bemühungen um die Auftragsvergabe behindert werden.
Bei der Auswahl von Geschäftspartnern verlangt JVS, dass diese die in diesem Kodex festgelegten Werte ebenfalls respektieren. Verstöße durch Partner können zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen führen.
2. Geschäftsführung und Mitarbeitenden von JVS
Produktivität und Talent müssen Hand in Hand gehen, um den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Der Erfolg von JVS hängt von der Unterstützung und Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden ab.
2.1 Führung und Vertrauen
Alle Mitarbeitenden müssen diesen Kodex einhalten, und Führungskräfte müssen mit gutem Beispiel vorangehen. JVS fördert ein Vertrauensklima, um Verstöße gegen diesen Kodex zu verhindern.
2.2 Toleranz und Cahncengleichheit
JVS respektiert die Menschenrechte. Wir arbeiten mit Mitarbeitenden und Geschäftspartnern aus verschiedenen Regionen, Kulturen und Hintergründen zusammen. Illegale Diskriminierung, Belästigung oder Schädigung werden von uns nicht toleriert. Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, politischen Meinungen, Alter oder Geschlechtsidentität wird nicht geduldet.
2.3 Faire Arbeitsbedingungen
JVS gewährleistet gerechte Vergütung für eine Mitarbeitenden und sorgt für faire Arbeitsbedingungen gemäß allen gesetzlichen Vorgaben. Jegliche Form von Zwangsarbeit und Kinderarbeit wird abgelehnt, und die rechtmäßigen Aktivitäten von Arbeitnehmervertretern werden nicht behindert.
2.4 Vermeidung von Interessenkonflikten;
JVS hält es für wichtig, dass Mitarbeitende während ihrer Arbeit keine Interessenkonflikte oder Loyalitätskonflikte haben. Socleh Konflikte können beispielsweise entstehen, wenn Geschäftstransaktionen zwischen JVS und einem Mitarbeitenden oder dessen Familienangehörigen stattfinden. Solche Transaktionen müssen im Voraus dem Vorgesten des Mitarbeitenden offengelegt werden.
Teilzeitarbeit: Wenn ein Mitarbeitender beabsichtigt, eine bezahlte Teilzeittätigkeit auszuüben muss er eine schriftliche Genehmigung von seiner Führungskraft einholen. Für Führungskräfte ist die schriftliche Genehmigung des Vorstandes erforderlich.
Politische Aktivitäten: JVS beteiligt sich nicht an Aktivitäten politischer Parteien. Mitarbeitende dürfen jedoch unter keinen Umständen daran gehindert werden, während ihrer Nicht-Arbeitszeiten angemessenen politischen Aktivitäten nachzugehen.
2.5 Schutz von Vermögenswerten
Vermögenswerte von JVS zu schützen. Dazu zählen unter anderem Grundstücke, Produktionsanlagen und Lagerbestände, Wertpapiere und Bargeld, Büroausstattung und – Materialien, Informationssystem und Software sowie Patente, Marken und firmeneigene Technologien. Für rechtswidrige Handlungen wie Betrug, Diebstahl, Unterschlagungen oder Geldwäsche wird Rechtliche Verantwortung verfolgt.
2.6 Nutzung von Informationen
Mitarbeitende sind dazu verpflichten, bei der Nutzung von Unternehmensinformationen angemessene Sorgfalt walten zu lassen. Vertraulichkeit: Über interne Angelegenheiten, die nicht öffentlich bekannt gemacht wurden, ist eine strikte Vertraulichkeit zu wahren. Dies gilt ebenso für Erfindungen und andere firmeneigene Technologien, die für langfristigen Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind. Mitarbeitende dürfen daher keine Informationen übe neue Erkenntnisse oder Unternehmensgeheimnisse in irgendeiner Form an Dritte weitergeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
Datenschutz und Informationssicherheit:
Der elektronische Informationsaustausch ist für ein effizientes Arbeiten unerlässlich, birt jedoch auch Risiken für den Datenschutz. Daher müssen amtliche Dokumente und Datenträger jederzeit vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt werden.
2.7 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
JVS unternimmt alle Anstrengungen, um Leben und Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Ressourcen sowie Gefahrstoffe verantwortungsvoll zu handhaben. Alle Mitarbeitenden sind dazu verpflichtet, Arbeitsplatzrisiken zu vermeiden, Umweltbelastungen zu minimieren und Ressourcen sparsam zu nutzen. Bei der Entwicklung und Herstellung unserer Produkte halten wir uns an die Grundsätze der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
2.8 Qualität
Der Markterfolg unserer Produkte und Dienstleistungen ist untrennbar mit ihrer Qualität verbunden. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden, dass sie bei ihrer Arbeit ein Höchstmaß an Kreativtät, Fachkompetenz und Sorgfalt zeigen und Kunden sowie Dritten gegenüber belegen, dass wir hohe Standards einhalten.
Jegliche vorsätzliche oder fahrlässige Handlungen, die zu einer Minderung der Qualität führen, werden nicht toleriert.
3. Umsetzung des Verhaltenskodex
3.1 Präambel
The company provides employees with information and training to help them comply with laws and the Code of Conduct. If employees still have questions, they may submit them to the Management Board. 3.2 Complaints and Reporting of Misconduct
3.2 Beschwerden und Meldungen von Fehlverhalten
Jeder Mitarbeitende hat das Recht, Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder den Verdacht auf Verstöße dem Unternehmen zu melden. Empfänger solcher Meldungen können direkte Vorgesetzte, Abteilungsleiter oder Mitglieder des Vorstands sein.
Mitarbeitende, die gültige Hinweise auf tatsächliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex melden, dürfen keiner Form von Repressalien ausgesetzt werden. Das Unternehmen ergreift in jedem Fall die notwendigen Maßnahmen, um die mitarbeitenden vor solchen Repressalien zu schützen. Soweit möglich und gesetzlich zulässig, wird das Unternehmen die Identität der Mitarbeitenden, die an der Untersuchung solcher Verstöße oder mutmaßlichen Verstöße beteiligt sind.
3.4 Umsetzungsbestimmungen
JVS wird ergänzende Bestimmungen zur Umsetzung ausgewählter Vorschriften dieses Verhaltenskodex erlassen. Diese Bestimmungen behandeln auch damit zusammenhängende Angelegenheiten.
Das integrierte Managementsystem des Unternehmens für Qualität, Umwelt sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz basiert auf diesen Grundsätzen. Es erfüllt die Anforderungen der Normen ISO 45001:2018, SA8000:2014, IATF 16949:2016 und ISO 22163:2023 und berücksichtigt dabei sowohl interne und externe Faktoren, die die Organisation beeinflussen, als auch die Bedürfnisse und Erwartungen der relevanten Interessengruppen. In Anbetracht der Art der von JVS bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen gelten folgende Unternehmensrichtlinien:
Die Sicherheit der Mitarbeitenden verbessern und gewährleisten, im Einklang mit einem Wachstumsmodell, das Vielfalt respektiert und frei von jeglicher Form von Belästigung und Diskriminierung ist;
Die nachhaltige Entwicklung der Lieferkette fördern, um den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu kontrollieren;
Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die gesamte Gemeinschaft im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Verantwortung analysieren.
Daher basieren die Vision und die Grundwerte in Bezug auf Qualität, Umwelt und Sicherheit auf bestimmte Leitprinzipien, die als Referenz heranzuziehen sind.
Qualität
Die Marke priorisieren, alle Mitarbeitenden aktiv in das Qualitätsmanagement einbinden, Exzellenz anstreben, kontinuierliche Verbesserung umsetzen und ein besseres Kundenerlebnis schaffen.
An Grundsätzen strenger Entwicklung, exzellenter Fertigung, Umweltschutz und Sicherheit festhalten, um Kunden sichere und zuverlässige Produkte und Dienstleistungen zu bieten
Alle Mitarbeiter sollen ein starkes Bewusstsein für Qualität und Marke des Unternehmens entwickeln und das Konzept „ Marke zuerst, Qualität an erster Stelle“ verinnerlichen, wobei sich alle aktiv am Qualitätsmanagement beteiligen. Durch ein Management- und Betriebssystem, das alle Mitarbeitenden in qualitätsrelevante Aktivitäten einbindet verfolgen wir exzellenten Qualität als oberstes Ziel. Wir verbessern kontinuierlich unsere umgesetzten Qualitätsprozesse und Managementsmethoden, erfüllen die stetig wachsenden und sich wandelnden Bedürfnisse und Erwartungen unsere Kunden und schaffen so ein überlegenes Kundenerlebnis.
Mit umfassender Desingerfahrung, innovativen Ideen sowie einer ernsten, sorgfältigen, gewissenhaften und auf Perfektion ausgerichteten Designphilosophie entwickeln wir umweltfreundliche, sichere und zuverlässige Produkte. Wir verfolgen das Ziel null Qualitätsmängel, standardisieren und optimieren Managementprozesse kontinuierlich und steigern dadurch nachhaltig die Kundenzufriedenheit.
Umwelt
Einhaltung der Umweltvorschriften
Energie sparen und den Verbrauch senken
Die Umwelt schützen
Den Menschen in den Mittelpunt stellen
Den Menschen in den Mittelpunkt stellen
Das Leben achten
Sicherheit
Produktionssicherheit gewährleisten
Für die Gesundheit der Mitarbeitenden sorgen
Die Gewährleistung und der Produktionssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für die stabile Unternehmensentwicklung. Unter der Einhaltung der Grundsätze “Sicherheit zuerst, Vorbeugung ist vorrangig“ halten wir uns strikt an einschlägige Gesetze und Vorschriften, stärken das Sicherheitsmanagement effektiv, verbessern kontinuierlich Produktionsmethoden und Sicherheitsmaßnahmen und minimieren Unfallrisiken sowie Sachschäden.
“Für die Gesundheit der Mitarbeiter sorgen“ verkörpert die wichtige Unternehmensphilosophie „ Der Mensch steht an erster Stelle und ein harmonisches Unternehmen schaffen“. Als wertvolles immaterielles Kapital werden die Mitarbeiter vom Unternehmen besonders geschätzt. Eine positive Einstellung und ein starkes Zugehörigkeitsgefühl stärken die Loyalität der Mitarbeiter zum Unternehmen, entfalten ihr volles Arbeitspotenzial und schaffen letztlich mehr und größeren Wert für die Unternehmensentwicklung und die persönliche Weiterentwicklung.
Soziale Verantwortung
Den Menschen in den Vordergrund stellen, Gesetze und Vorschriften einhalten, kontinuierliche Verbesserungen vornehmen und eine harmonische Entwicklung anstreben.
Die wirtschaftliche Verantwortung: Die Interessen der Anteilseigener wahren und gleichzeitig gesellschaftlichen Mehrwert schaffen.
Die nachhaltige Entwicklung: Proaktiv in Bereichen wie der Umweltschutz und Ressourcenschonung handeln.
Die rechtliche Verantwortung: Brachenstandards und gesetzliche Vorschriften einhalten.
Ethische Verantwortung: Sich an gemeinnützigen Aktivitäten beteiligen und die Rechte und Interessen der Mitarbeitenden schützen.
JVS verpflichtet sich, die Wirksamkeit dieser Richtlinie aufrechterhalten, sie allen Mitarbeitenden zu vermitteln und kontinuierlich zu überwachen, um umgehende Umstände zu erkennen, die eine Aktualisierung erfordern. Es wird erwartet, dass diese Richtlinie bei jeder Managementbewertung erneut überprüft wird.
JVS stellt diese Richtlinie der Öffentlichkeit über die offizielle Website zur Verfügung.
Geltungsbereich
Dieser Verhaltenskodex legt die Erwartungen an alle Personen, Organisationen und Unternehmen fest, die Produkte oder Dienstleistungen an JVS liefern, unabhängig von ihrem geografischen Standort. Er bildet die Grundlage für neue Geschäftsbeziehungen sowie für die fortluafende Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Zweck
Bei JVS verpflichten wir uns, die höchsten Standards beruflicher Ethik, Nachhaltigkeit und unternehmerischer Verantwortung einzuhalten. Im Einklang mit den Werten des Unternehmens, bitet dieser Verhaltenskodex den Lieferanten Orientierung und stellt sicher, dass sie gesetzliche Vorgaben und Geschäftspraktiken einhalten.
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Dieser Verhaltenskodex ist ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen JVS und seinen Lieferanten. Die Lieferanten müssen die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze verstehen, anerkennen und einhalten sowie diese Erwartungen entlang der gesamten Lieferkette kommunizieren.
Inhalt
1. Werte
JVS verpflichtet sich, in allen Geschäftsbereichen mit Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit zu handeln. Unsere Kernwerte umfassen:
Sicherheit: Die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit aller am Betrieb Beteiligten.
Qualität: Das Streben nach Exellenz bei Produkten, Dienstleistungen und Abläufen.
Integrität: Die Durchführung von Verantwortung für unsere Handlungen und Entscheidungen.
Verantwortung: Die Übernahme von der Verantwortung für unsere Handlungen und Entscheidungen.
Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit mit Partnern zur Erreichung eines gemeinsamen Erfolges.
Nachhaltigkeit: Die Förderung umweltbewusster Praktiken und nachhaltiger Betriebsabläufe.
2. Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Lieferanten müssen alle geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards der Länder, in denen sie tätig sind, einhalten und gleichzeitig die Bestimmungen diese Lieferanten-Verhaltenskodex befolgen.
3. Menschenrechte
JVS verpflichtet sich, die Menschenrechte in seinen Geschäftsaktivitäten und in der Lieferkette zu wahren. Lieferanten sollen:
Die Würde und die Rechte von Personen respektieren.
Das Recht der Arbeitnehmer auf freie Bewegung schützen.
Gewährleistung der Nichtdiskriminierung und die Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden
Die Rechte von schutzbedürftigen Gruppen, einschließlich Frauen und Kindern schützen.
Das Recht der Mitarbeiter respektieren, gemäß den örtlichen Gesetzen Solidarität auszuüben, frei von Einschüchterung, Vergeltungsmaßnahmen oder Belästigung.
4. Arbeitsbedingungen und faire Arbeit
Lieferanten müssen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bereitstellen, dass allen geltenden Gesundheits- und Sicherheitsgesetzen sowie den Vorschriften entspricht.
Die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze und – Vorschriften.
Es ist entscheidend, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beseitigen.
Die Bereitstellung von fairer Vergütung, Löhne und angemessener Arbeitszeiten für alle Mitarbeitenden sowie die Gewährung von Sozialleistungen für alle Beschäftigten.
Respektierung der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.
Die Implementierung zur Verhinderung von Belästigung, Missbrauch und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
5. Gesundheit und Sicherheit
Lieferanten sollen die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden durch folgende Maßnahmen priorisieren:
Das Erkennen und Beseitigen von Gefahren am Arbeitsplatz.
Die Bereitstellung geeigneter Schulungen und Schutzmaßnahmen.
Entwickel Sie Verfahren zur Notfallvorsorge und -Reaktion.
Sorgen Sie für Arbeitnehmersicherheit, Hygiene und Lebensmittelsicherheit.
Melden und bearbeiten Sie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umgehen.
6. Umweltnachhaltigkeit
JVS fordert Lieferanten auf, ihre Umweltauswirkungen durch folgende Maßnahmen zu reduzieren:
Die Einhaltung der Umweltgesetze und – Vorschriften.
Die Förderung von Ressourcenschonung und Abfallreduzierung.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung von Luftemissionen und Umweltverschmutzung.
Die Förderung nachhaltiger Praktiken entlang er gesamten Lieferkette.
7.Korruptionsbekämpfung und Geschäftsethik
Lieferanten müssen ihre Geschäfte mit Integrität und Transparenz führen und Bestechung, Korruption sowie Interessenkonflikte vermeiden.
Die Einhaltung der Anti-Korruptionsgesetze.
Unethische Geschäftspraktiken wie Bestechung, Provisionen und Geldwäsche sind untersagt.
Führen Sie genaue und transparente Geschäftsbücher.
Melden Sie verdächtige Verstöße oder Interessenkonflikte.
8. Datenschutz und Cybersicherheit
Lieferanten müssen vertrauliche Informationen schützen und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die
Datengröße und Cyberbedrohungen zu verhindern.
Die Einhaltung der Datenschutzgesetze und – Vorschriften.
Die Umsetzung bewährter Praktiken der Cybersicherheit.
Melden Sie umgehend Sicherheitsvorfälle, die Daten oder Systeme von JVS betreffen.
9. Respekt und Zusammenarbeit
JVS legt Wert auf offene Kommunikation und Zusammenarbeit mit Lieerfanten. Wir erwarten von Lieferanten, dass sie:
Halten Sie eine offene, ehrliche und respektvolle Kommunikationswege pflegen.
Effektiv zusammenarbeiten, um gemeinsame Ziele und Vorgaben zu erreichen.
Anliegen oder Probleme zeitnah und transparent ansprechen.
JVS verpflichtet sich zur Einhaltung der in diesem lieferanten-Verhaltenskodex dargelegten Grundsätze und erwartet, dass auch seine Lieferanten dieses Engagement teilen. JVS behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Lieferanten-Verhaltenskodexes durch Lieferanten zu überwachen. Lieferanten werden ermutigt, Verstöße oder damit zusammenhängende Probleme über die vorgesehenen Kanäle zu melden.
Lieferantenbestätigung
Hiermit bestätigt der Lieferant:
Der Lieferant hat eine Kopie des JVS Lieferanten-Verhaltenskodex erhalten und sorgfältig geprüft.
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der hierein enthaltenen Bestimmungen und erkennt an, dass diese Bestimmungen die Grundlage für alle gegenwärtigen und zukünftigen
und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungn bilden.
Der Lieferant bestätigt, dass diese Bestimmungen Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung dem Lieferanten und JVS sind, unabhängig davon ob sie ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden.
Der Lieferant bestätigt, dass er ggf, aufgefordert werden kann, seine Einhaltung dieses Kodex erneut zu bestätigen.
Der Lieferant ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter, Unternehmensvertreter,
Subunternehmer und alle verbundenen Geschäftspartner den JVS-Lieferanten-Verhaltenskodex bei der Zusammenarbeit mit JVS einhalten.
Ich bestätige, dass ich befugt bin, dieses Dokument im Namen des nachstehenden Lieferanten zu unterzeichnen und dass der Lieferant die oben aufgeführten Punkte bestätigt hat.
Name: ________________
Titel: _______________
Firma: _____________
Unterschrift: ___________
Datum: ________________
1. Zweck
Der Zweck dieses Dokuments ist es, die Qualitätsanforderungen von JVS für die Einreichung von anfänglichen Rohmaterialmustern und der Serienproduktion zu kommunizieren. Diese Anforderungen gelten für spezielle Rohmateriallieferanten sowie für reguläre Lieferanten der Serienproduktion, die Rochmaterialien/Musterteile und/oder Serienproduktionsteile an JVS liefern.
2. Anforderungen
2.1 Anforderungen an die Teile-Einrichtungsgarantie
Die Teile-Einreichungsgarantie ( Part Submission Warranty, PSW) muss vollständig ausgefüllt werden (keine leeren Felder sind erlaubt) und von einem autorisierten Vertreter des Lieferanten unterzeichnet werden, der für die Erstellung des Einreichungspaket verantwortlich ist. Für jede Lieferung von Teilen muss ein separates Garantieformular bereitgestellt werden.
Identifikation und Rückverfolgbarkeit – Lieferanten müssen jedes einzelne Teil, das rückverfolgbar sein muss, wie sicherheitsrelevante Teile kennzeichnen und markieren. Außerdem müssen Lieferanten für andere Teile Mindestsystem zur Chargenrückverfolgbarkeit einrichten und umsetzten. Lieferungen von Teilen müssen den von JVS mitgeteilten Anforderungen an Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit entsprechen.
2.2 Kontrollplan, Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse (FEMA) und Prozessablaufdiagramm
Ein Kontrollplan und ein vollständiges Prozessablaufdiagramm müssen erstellt und eingereicht werden, um den Herstellungsprozess und/oder die zugehörigen Prozesse für diese Teile zu dokumentieren. Dieses Dokument muss auch die zu prüfende dimensionsbezogene Merkmale (mit Hervorhebung der Schlüsselmerkmale/Kontrollmerkmale (QCC)), die Stichprobengröße und die Prüffrequenz festhalten. Die Häufigkeit der diemensionsbezogenen Prüfung und/oder Verifikation soll im Allgemeinen höher sein als die Produktionsfrequenz. Außerdem müssen alternative Prozesse oder Nachbearbeitungen im Kontrollplan klar angegeben werden.
Falls es Unterlieferanten gibt (z.B. Galvanisierung, Wärmebehandlung, Lackierung), müssen diese Prozesse ebenfalls im Dokument aufgeführt werden. Außerdem muss eine FEMA- Analyse für die hergestellten Teile durchgeführt werden.
Kontrollplan- Lieferanten müssen die Kontrollpläne aller Unterlieferanten, die JVS betreffen, prüfen und bestätigen. Im Falle von Aktualisierungen müssen die Lieferanten die Kontrollpläne überprüfen und deren Übereinstimmung mit den Anforderungen verifizieren. Wenn solche Änderungen das Erscheinungsbild, die Kompatibilität, die Leistung oder Zuverlässigkeit des Produkts beeinflussen, ist die Qualitätsabteilung von JVS zu benachrichtigen.
Lieferanten müssen während des Produktionsfreigabeprozesses (Production Part Approval Process, PPAP) die Kontrollpläne für sich selbst und ihre Unterlieferanten in Bezug auf JVS sicherheitsrelevante und/oder regulierte Teile (S/R) prüfen und bestätigen. Bei Fragen oder Änderungen bezüglich der Qualitätsanforderungen zur Steuerung von Lieferanten, Plänen oder Änderungsanträgen während der Serienproduktion ist die Qualitätsabteilung von JVS zu benachrichtigen, und der Lieferant muss die Genehmigung von JVS einholen, bevor die Änderungen umgesetzt werden.
Prozessaudit – Lieferanten müssen mindestens einmal jährlich ein Prozessaudit durchführen. Die Prüffrequenz kann bei Bedarf erhöht werden (z.B. bei Prozessinstabilität, vermehrten Anomalien, Änderungen am Prozess oder Produkt usw.)
2.3 Dimensional Characteristic Inspection
Problemlösung- Lieferanten müssen bei der Problemlösung eine Ursachenanalyse (Root Cause Anlysis) anwenden. Für die Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen ist das JVS Quality Issue Report Form zu verwenden, und objektive Nachweise zur Wirksamkeitsprüfung müssen innerhalb des angebenden Zeitrahmens dem Bericht beigefügt werden.
Für Teile, die für Tests und/oder die Montage benutzt werden: Ein vollständiges Blasendiagramm (einschließlich Anmerkungen) sowie ein entsprechender 100%iger Bericht zur dimensionsbezogenen Layoutprüfung müssen für mindestens ein Teil bereitgestellt werden, sofern nicht anders von JVS-Mitarbeitern angewiesen. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, die Prüfung und/oder Test der Teile durchzuführen oder zu veranlassen, um die Einhaltung der Anforderungen der Konstruktionsunterlagen nachzuweisen. Bei Gussteilen, Schmiedeteilen sowie Kunststoff- oder Gummiteilen, die aus mehreren Formen oder Kavitäten hergestellt werden, muss ein Teil aus jeder Form bzw. Kavität einer 100%igen dimensionsbezogenen Layoutprüfung unterzogen werden.
2.4 Sicherheitsrelevante Merkmale (SRC) und Qualitätskontrollmerkmale (QCC)
Für Rohmaterialien/Musterteile, die für Tests oder die Montage benutzt werden: Alle QCC-Dimensionen müssen für jedes Teil zu 100% gemessen werden, sofern nicht andere angegebene. Zusätzliche Merkmale, die von der Entwicklungs- und/oder Qualitätsabteilung als kritisch eingestuft werden, können ebenfalls eine Messung erfordern.
Für Serienteile, die an JVS geliefert werden: Alle QCC-Dimensionen müssen gemäß dem Kontrollplan zu 100% gemessen werden, sofern nicht anders angegeben. Sobald die Prozessfähigkeit nachgewiesen ist, müssen Lieferanten die Dimensionen mithilfe von SPC-Diagrammen überwachen, die Daten aufbewahren und auf Anfrage bereitstellen.
Wenn die zu prüfende Merkmale zerstörende Prüfungen erfordern, müssen die Lieferanten mit dem zuständigen JVS-Ingenieur Rücksprache halten, um Anweisungen zu bekommen. Die Lieferanten müssen Prüfaufzeichnungen für jede Lieferung gemäß dem Kontrollplan bereitstellen, einschließlich dimensionsbezogener Daten (bei Messungen variable Merkmale) und/oder bestanden/Nicht – Ergebnissen (bei Merkmalen mit Attributen).
Besondere Merkmale (Special Characteristics) – JVS definiert Faktoren, die funktionale und technische Probleme eines Produkts verursachen, als Sicherheitsprobleme und/oder Nichtkonformitäten, Fahrzeugausfälle sowie Unzufriedenheit von Endanwendern/Bedienern. Diese Faktoren werden wie folgt klassifiziert.
Wenn der Endkunde zusätzliche Merkmale verlangt, kann JVS weitere besondere Merkmale hinzufügen.
Lieferanten müssen die von JVS uns seinen Kunden festgelegten besonderen Merkmale einhalten und alle entsprechenden Merkmale im Kontrollplan kennzeichnen.
Alle kritischen Dimensionen (funktionale und montagebezogene) müssen vom Hauptlieferanten kontrolliert werden. Lieferanten dürfen die Kontrolle kritischer Dimensionen nicht an ihre erste Stufe der Lieferanten oder Subunternehmer übertragen. Wenn bestimmte Endmaße von JVS Lieferanten der ersten Stufe/Subunternehmern kontrolliert werden, trägt der Hauptlieferant von JVS dennoch die ultimative Verantwortung.
Für SRC-Teile müssen Lieferanten Tagen zu internen Ausschüssen für regelmäßige Analysen führen. JVS und der Lieferant legen gemeinsam die Überprüfungsfrequenz der internen Ausschussdaten fest (vierteljährlich oder halbjährlich). Dies ist aus Sicht der Prozesszuverlässigkeit von entscheidender Bedeutung.
2.5 Materialzertifikat
Ein Materialzertifikat ist ein verpflichtendes Dokument, das vom Materialhersteller und/oder Wärmebehandlungsanbieter ausgestellt wird. Es muss Angaben enthalten zu: Herstellungsort, Chargennummer, Produktidentifikationsnummer, Produktname, Prüfdatum, JVS-Spezifikation und ob die tatsächlichen Prüfdaten der Produktspezifikation entsprechen. Das Materialzertifikat, gilt als Bestandteil der Einreichungsunterlagen. Es muss auf dem Briefpapier des Lieferanten ausgestellt und datiert sein. Lieferanten müssen Rückverfolgbarkeitsunterlagen führen. Dieses Dokument muss für jede Charge wärmebehandelter Teile bereitgestellt werden.
Metall-/Kunststoff-/Gummi-Zertifizierung: (z.B. chemische und mechanische Eigenschaften) Wärmebehandlungszertifizierung: (z.B. Temperatur Anlassen, Kern-/Oberflächenhärte, Einsatzhärtetiefe, metallografische Analyse)
Lack-/Beschichtungs-/Grundierungs-/Korrosionsschuzt-Zertifizierung: (z.B. Schichtdicke, Qualität, Viskosität).
Oberflächenbehandlung: Schmiedeteile und Gussteile müssen von Zunder befreit werden, z.B. durch Sandstrahlen oder Kugelstrahlen. Für Probleme im Zusammenhang mit Gussteilen und Schmiedeteile müssen folgende Informationen bereitgestellt werden:
Dokumentationsanforderungen, einschließlich mechanischer Eigenschaftstest an Prüfkörpern, die nach Möglichkeit aus Gussteilen oder Schmiedeteilen entnommen werden.
Dokumentationsanforderungen, einschließlich der Entnahme von Proben zur Herstellung von Prüfkörpern für die Bewertung: mechanische Eigenschaften, Duktilität, Zugfestigkeit.
Bei Serienteilen ist eine stichprobeartige nacheinander folgende Prüfung in geeigneten, festgelegten Abständen durchzuführen. Vor dem Schmieden ist eine Ultraschallprüfung der Rohlinge durchzuführen, um die entsprechende Qualität sicherzustellen.
Wärmebehandelte Teile:
Für sicherhetisrelevante Bauteile (SRC): Lieferanten müssen Stichprobenprüfungen am ersten und letzten Teil der Produtkionscharge durchführen. (Beispielsweise umfassen die Dokumentationsanforderungen, aber nicht ausschließlich: Oberflächen-Kerbhärte, Härtetiefe)
Für nicht-SRC-Teile Lieferanten müssen nur ein Teil für die Stichprobenprüfung bereitstellen. (Beispielsweise: Oberflächen-/Kerbhärte, Härtetiefe)
2.6 Formen (für Gussteile)
Lieferanten müssen den Typ der zu verwendeten Werkzeuge melden, z.B. Red-Board-Werkzeuge oder Brown-Board-Werkzeuge.
2.7 MSDS-Anforderungen
Ein Material Safety Data Sheet (MSDS) muss als Teil der Einreichungsunterlagen bereitgestellt werden.
2.8 Serialisierungsinformationen/Teilkennzeichnung
Teile müssen serialisiert werden. Übliche Kennzeichnungsmethoden sind Lasergravur, manuelle Gravur, Stiftprägen oder Prägung. Bei mehreren Chargen desselben Teils muss die Seriennummer fortlaufend vergeben werden, um eine Doppelte Vergabe über verschiedene Chargen hinweg zu vermeiden, sofern die Seriennummer nicht mit einer einzigartigen Chargennummer oder einem Datum beginnt.
2.9 Prüf- und Testausrüstung
Beim Einsatz von Prüf- und / oder Testausrüstung (z.B. Messgeräte, Vorrichtungen, Prüfhilfen oder Schablonen) zur Prüfung und/oder Inspektion von Teilen sind die Lieferanten dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Ausrüstung kalibriert/verifiziert und als qualifiziert eingestuft wurde. Lieferanten müssen eine geeignete Messsystemanalyse (z.B. GR&R oder ähnliche Studien) für die Messgeräte durchgeführt haben, und die Geräte müssen mit vollständiger Rückverfolgbarkeit der Normale kalibriert sein. Die Ergebnisse dieser Aktivitäten müssen auf anfrage der Qualitätsmitarbeiter von JVS zur Überprüfung bereitgestellt werden.
2.10 Abweichungen (Concessions)
Wenn Teile die Anforderungen der Konstruktionsunterlagen nicht erfüllen (z.B. Abmessungen außerhalb der Spezifikation oder Nichterfüllung metallografischer Anforderungen), ist der Lieferant dafür verantwortlich, ein Concession Request form auszufüllen und dieses dem JVS Quality Manager zur Unterschriftenfreigabe bei den relevanten Abteilungen, falls zutreffend, vorzulegen. Das Formular muss die Korrekturmaßnahmen des Lieferanten enthalten, bevor die Unterschriftenfreigabe beginnen kann. Die Genehmigung des Formulars ist erforderlich, bevor der Lieferant die Lieferberechtigung erhält. Bitte beachten Sie: Die Einreichung dieses Formulars garantiert keine Genehmigung durch JVS.
2.11 Teile/Einreichung, die an JVS gesendet werden (für DV/PV-Tests)
Sofern keine Papierversion vorgeschrieben ist, muss eine elektronische Kopie der Einreichung an die Qualitäts- und Produktingenieure von JVS zur Überprüfung und Bearbeitung gesendet werden. Der Lieferant ist außerdem dafür verantwortlich, eine elektronische Kopie der Einreichung an die Qualitätsabteilung von JVS zu senden, sofern keine Papierversion vorgeschrieben ist.
2.12 Teile/ Einreichungen, die an JVS gesendet werden (für eine technische Materialbewertung)
Für Teile oder Einreichungsunterlagen, die zur Überprüfung an die technische Abteilung von JVS gesendet werden, ist sofern nicht anders angegeben, eine elektronische Version der unterstützenden Dokumente einzureichen. Lieferanten, die Gussteile oder Schmiedeteile liefern, müssen mindestens ein Muster ( bei mehreren Kavitäten jeweils eines, falls zutreffend) zur Prüfung an die technische Abteilung von JVS bereitstellen, sofern nicht anders angegeben. Weren Teile einer Wärmebehandlung unterzogen, können auf Anforderung der technischen Abteilung Muster vor und nach der Wärmebehandlung bereitgestellt werden. Alle JVS übermittelten Teile müssen entsprechenden Antragsnummer begleitet sein.
2.13 Referenzdokumente
JVS verlangt von Liefranten die Nutzung der folgend AIAG-Refrenzhandbücher (automative industry action group), die speziell für die Automobilindustrie gelten.
APQ: Advanced Product Qualtiy Planning (Fortgeschrittene Produktqualitätsplanung)
PPAP: Production Part Approval Process (Produktionsfreigabeprozess für Teile)
FEMEA: Failure Mode and Effects Analysis (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse)
SPC: Statistival Process Control (Statistische Prozesslenktung)
MSA: Measurement System Analysis (Messsystemanalyse)
2.14 Entwicklung des Liefranten-Qualitätsmanagemetnsystems
Ein wirksames Qualitätsmangementsystem (QMS), das gemäß IATF 16949 oder aktualisierten Versionen der Norm und Vorschriften eingerichtet ist, ist eine Voraussetzung für die Aufnahme einer Lieferantenbeziehung mit JVS. Die Wirksamkeit des QMS zeigt sich in:
Kontinuierliche und überprüfbare Verbesserungen von Prozessen, Verfahren und Produkten
Lieferqualität
Lieferzuverlässigkeit
Wirksamkeit und Termintreue bei der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
Kommunikation auf allen Ebenen
Angemessene und rechtzeitige Bearbeitung neuer und überarbeiteter Projekte
Das Ziel dieses QMS ist die Erreichung von „Null Fehlern“. Die Mindestanforderung besteht darin, den Nachweis einer ISO-9001-Zertifizierung zu erbringen.
Für diese Lieferanten wird mittelfristig eine Zertifizierung nach IATF 16949 oder aktualisierten Versionen erforderlich sein. JVS behält sich das Recht vor, das QMS, die Prozesse und Produkte nach vorheriger Ankündigung zu auditieren und zu bewerten, sofern dies für seine Kunden relevant ist. Zu diesem Zweck erhalten Vertreter von JVS und unsere gemeinsamen Kunden Zugang.
Wärmebehandlungsdienstleistungen müssen von Lieferanten mit IATF-16949-QMS-Zertifizierung oder ISO-9001-Zertifizierung erbracht werden. Oberflächenbehandlungs-/Beschichtungs-/Lackierungsdienstleistungen müssen von Lieferanten mit IATF-16949-QMS-Zertifizierung oder ISO-9001-Zertifizierung erbracht werden.
Lieferanten müssen von ihren Unterlieferanten ( die Produkte, Materialien und/oder Dienstleistungen liefern) verlangen, eine ISO-9001-QMS-Zertifizierung von einer akkreditierten, unabhängigen Zertifizierungsstelle zu erlangen, und die Einhaltung dieser Zertifizierung überprüfen.
Warnung: Wenn ein Lieferant von den Qualitätsstandards von JVS abweichen muss, muss er eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der nicht zertifizierte Unterlieferanten und deren geplante Zertifizierungsdaten angegeben sind. Nach dem Erreichen des geplanten Datums muss der Unterlieferant den Zertifizierungsprozess abschließen; andernfalls wird der Genehmigungsprozess für einen alternative Unterlieferanten eingeleitet.
2.15 Externe Labore
Beim Einsatz eines externen Labors muss der Lieferant bestätigen, dass das Labor für den Anwendungsbereich der durchgeführten Prüfungen gemäß ISO/IEC 1725 oder gleichwertigen nationalen Standards akkreditiert ist. Sollte kein derart akkreditiertes Labor existieren, muss dies im Kontrollplan oder Verifikationsplan angegeben werden, und der Lieferant muss die schriftliche Genehmigung der Qualitätsabteilung von JVS einholen.
2.16 Überwachung und Messung von Fertigungsprozessen
Wenn die Prozessfähigkeits- und Leistungswerte (Cpk/Ppk) unter den Zielwerten liegen, muss der Lieferant sofort die Qualitätsabteilung von JVS benachrichtigen und Korrekturmaßnahmen ergreifen, um Verzögerungen bei der Produktbeschaffung zu vermeiden.
Sofern keine anderen Indexwerte festgelegt sind, müssen Lieferanten für Merkmale der Sicherheitskategorie (S) Cp(Cpk (Prozessfähigkeit) und Pp/Ppk (Prozessleistung) ≥ 1.67 erreichen (Ziel-Fehlerquote:0PPM). Vor der Durchführung er Cpk-Überwachung muss der Prozess auf Stabilität und Normalverteilung überprüft werden.
Sofern keine anderen Indexwerte festgelegt sind, müssen Lieferanten für Merkmale der R&M-Kategorie (Zuverlässigkeit und Wartbarkeit) Cm/Cmk ≥ 2.00, Cp/Cpk ≥ 1.67, und Pp/Ppk ≥ 1.67.
Erreichen. Vor der Durchführung der Cpk-Überwachung muss der Prozess auf Stabilität und Normalverteilung überprüft werden.
Sofern keine anderen Indexwerte festgelegt sind, müssen Lieferanten für andere Merkmale Cm/Cmk ≥ 1.67, Cp/Cpk ≥ 1.33, und Pp/Ppk ≥ 1.33 erreichen. Vor der Durchführung der Cpk-Überwachung muss der Prozess auf Stabilität und Normalverteilung überprüft werden. Werden diese Indexwerte (Cm, Cmk, Cp, Cpk, Pp, Ppk) nicht erreicht, muss der Lieferant eigene Untersuchungen auf der Basis de Qualittätsinformationen von JVS durchführen.
Bei der Prozessinstabilität und/oder Nichterreichen der Indexwerte muss der Lieferant sofort die Qualitätsabteilung von JVS benachrichtigen.
2.17 Lieferantenbewertung
JVS bewertet seine Lieferanten anhand von monatlichen Berichten auf der Grundlage festgelegter Kriterien. Lieferanten müssen den JVS Supplier Performance Evaluation Report prüfen, analysieren und Verbesserungsmaßnahmen für die erforderlichen Punkte planen.
Klassifizierung der Lieferantenleistungsbewertung von JVS; Kriterien zur Bewertung der Lieferantenqualität; (Probleme und Punktzahl)
Zertifikation | Verfügbar | Verfügbar | Verfügbar | Nicht verfügbar |
IATF16949 | Inbegriffen | Inbegriffen | Nicht inbegriffen | Nicht inbegriffen |
ISO9001 | Inbegriffen | Inbegriffen | Inbegriffen | Nicht inbegriffen |
ISO14001 | Inbegriffen | Inbegriffen | Nicht inbegriffen | Nicht inbegriffen |
ISO45001 | Inbegriffen | Inbegriffen | Nicht inbegriffen | Nicht inbegriffen |
得分 | 15 | 19 | 5 | 0 |
Wird vom Lieferanten für jede Lieferung ein Qualitätskontrollbericht (PDI) gemäß der Prüfvereinbarung übermittelt? 15 Punkte: Einhaltungsrate ist größer wie 75% 5 Punkte: Einhaltungsrate zwischen 50% und 75%, 0 Punkte: Einhaltungsrate weniger als 50%
Bereich | Punkte |
>70% | 15 |
70%-50% | 10 |
<50% | 5 |
JVS-Jährliche QPR (Quality Problem Report) Prozentberechnung: Diese Berechnung basiert auf der Gesamtzahlt der jährlichen QRPs für die Bewertung.
Bereich | Punkte |
<5% | 15 |
5%-10% | 10 |
10%-20% | 5 |
>20% | 0 |
JVS-Kundenrücksendungen: 25 Punkte: Teile werden von dem Kunden von JVS nicht abgelehnt. 0 Punkte: Teile werden abgelehnt.
Nichtkonformitätsrate bei der Wareneingangsprüfung
Bereich | Punkte |
<0.5% | 15 |
0.5%-1% | 10 |
1%-20% | 5 |
>20% | 0 |
Delivery Performance Lieferleistung
Bereich | Punkte |
>70% | 15 |
70%-50% | 10 |
<50% | 5 |
Lieferantenklassifizierung:
Gruppe A, “Bester Lieferant”: 90 ≤ Punkte ≤ 100
Gruppe B, „Ausgezeichneter Lieferant“: 75 ≤ Punkte < 90
Gruppe C, „Durchschnittlicher Lieferant“: 50 ≤ Punkte < 75
Gruppe D2Alternative suchen“: 0 < Punkte < 50
Alle Lieferungen der Gruppe D müssen die Bestimmungen für kontrollierte Versandstufen einhalten.
2.18 Lieferanten müssen mindestens einmal jährlich ein Prozessaudit durchführen.
Bei Bedarf (z.B. Prozessinstabilität, erhöhte Nichtkonformitäten, Änderungen an Prozess/Produkt usw..) sind mehrere Audits zu planen und durchzuführen. Die Form des Prozessaudits kann vom Lieferanten selbstständig festgelegt werden. JVS empfiehlt eine Orientierung an VDA 6.3 Prozessaudit.
2.19 Kundenbenachrichtigung
Wenn nichtkonforme Produkte versendet wurden, muss der Lieferant sofort sowohl mündlich als auch schriftlich die Einkaufs- und Qualitätsabteilung von JVS benachrichtigen.
2.20 Kundenausnahme
Lieferanten müssen für die Notwendigkeit einer Ausnahme einen schriftlichen Antrag bei der Einkaufsabteilung von JVS unter der Verwendung des „Supplier Exemption Application Forn“ einreichen. Das Formular muss eine Beschreibung, Frist und/oder Mengenangaben enthalten. JVS kann vor der Genehmigung einige Teile für Tests und Untersuchungen anfordern. In solchen Fällen muss der Lieferant die benötigten Teile rechtzeitig gemäß der geforderten Bestellmenge senden und sicherstellen, dass die die erwartete Qualität erfüllen. Bitte benutzen Sie das verlinkte „Supplier Exemption Application Form“, um Ausnahmeanträge einzureichen.
2.21 Problemlösung
Lieferanten müssen Ursachenanalyse und Problemlösungstechniken wie 5Why, 6Sigma und 8D anwenden.
Für die Nachverfolgung von Korrekturmaßnahmen ist das Non-Conformance Report Form zu benutzen, wobei Zeitvorgaben zu beachten sind, und objektive Nachweise zur Wirksamkeitsprüfung müssen dem Bericht beigefügt werden.
2.22 Prüfung und Analyse nichtkonformer Produkte
Nach Erhalte der Nichkonformitätstmitteilung von JVS muss der Lieferant seinen Lagerbestand prüfen, den Versand nichtkonformer Teile einstellen, nach Erhalte der Nichtkonformen Teile eine Problemanalyse durchführen und JVS über die Ergebnisse der Problemanalyse informieren.
Der Lieferant muss die Prüfung und Analys der zurückgesendeten Teile unverzüglich abschließen und JVS über die Ergebnisse informieren. Nach Erhalt der Mitteilung muss der Lieferant Korrekturmaßnahmen planen; die Kontrolle der Produktion/Halbfabrikate und Produkte sind JVS zu liefern. Falls JVS einen Non-Conformance Report (NCR) ausstellt, muss der Lieferfant den NCR innerhalb der vorgegebenen Fris gemäß den Anforderungen ausfüllen und bei JVS einreichen.
2.23 PPAP-Einreichung
Für temporäre Kontrollen müssen Muster zusammen mit der PPAP-Dokumentation-Level 2 geliefert werden. Für Produktionslinientests und Teilefreigabestufen müssen Muster zusammen mit der PPAP-Dokumentation Level 3 geliefert werden. Der Nachweis über eingeschränkte und verbotene Stoffe ist der PPAP-Dokumentation beizufügen, wobei folgende Informationen klar anzugeben sind:
Alle eingeschränkten/verbotene Materialien müssen gemäß den aktuellen EU-Vorschriften deklariert werden. Eine Liste der eingeschränkten/verbotene Stoffe einschließlich Teilebezeichnung und Teilecodes/-nummern. Bestätigung der Freigabe versehen mit der Unterschrift eines autorisierten Vertreters. Zusätzlich zu den oben gennannten Anforderungen muss die PPAP-Dokumentation außerdem eine Liste des Umfangs der internen/externen Labore sowie eine Liste der Formen/Vorrichtungen bekommen.
JVS kann zusätzliche Informationen anfordern und alternative Formate entsprechen Anforderungen wichtiger Kunden benutzen.
JVS kann von Lieferanten ohne eine ISO-16949- Zertifizierung verlangen, Teilequalitätsberichte bereitzustellen. Dieser Berichte müssen unter anderem dimensionsbezogene Prüfberichte, Materialberichte, Bericht u mechanischen Leistungsprüfungen usw.. enthalten.
Während der Überprüfung der PPAP-Dokumentation und der Kontrollpläne in der Prototypenphase muss der Lieferant JVS über alle Dimensionen informieren, die von seinen Lieferanten der ersten bzw. zweiten Stufe eingehalten werden. Änderungen an den Prozessen, Layouts oder Methoden der Lieferanten der zweiten Stufen müssen vorab an JVS gemeldet werden.
2.24 Genehmigte Änderungsanträge - Änderungsmanagement
Wenn der Lieferant genehmigte Materialien oder Prozesse ändert, muss er JVS informieren. Von der Umsetzung der Änderung muss der Lieferant eine schriftliche Genehmigung von JVS einholen (dauerhafte Änderungen über eine PPAP-Einreichung, temporäre Änderungen über das Concession Request Form). Ausnahmen sind ohne ordnungsgemäße Verifizierung und Kundenfreigabe nicht zulässig.
Alle Änderungen an Verpackungsmethoden, - Materialien oder -systemen müssen rechtzeitig an JVS gemeldet werden. Die Qualitätsabteilung von JVS wird diese Änderung prüfen und eine Entscheidung treffen. (Der Lieferant und JVS können gemeinsam eine Risikoanalyse durchführen, um potenzielle Risiken zu bewerten).
Der Lieferant muss Änderungsmanagement-Aufzeichnungen (z.B. zu Design, Werkzeugen Prozessen unw.) führen, um regelmäßige Überprüfungen durch JVS gemäß den Dokumentenaufbewahrungsrichtlinien zu ermöglichen.
2.25 Subunternehmer (ausgelagerte Lieferanten)
The supplier is responsible for the development of its subcontractors as required. If the supplier places orders with subcontractors, those subcontractors must also comply with JVS’ requirements.
Der Lieferant ist für die Entwicklung seiner Subunternehmer nach Bedarf verantwortlich. Wenn der Lieferant Aufträge an Subunternehmer vergibt, müssen diese Subunternehmer ebenfalls die Anforderungen von JVS erfüllen.
Der Austausch von Subunternehmen muss vorab an JVS gemeldet werden und bedarf der Genehmigung von JVS. Der Production Part Appproval Process (PPAP) muss durchgeführt werden. JVS behält sich das Recht vor, Subunternehmer zu auditieren, gemeinsam mit den Kunden von JVS. Eine Vorankündigung erfolgt. Dies entbindet den Lieferanten jedoch nicht von seinen Verantwortlichkeiten gegenüber den Subunternehmen und JVS.
Status des Subunternehmers: Es muss sichergestellt werden, dass qualifizierte Subunternehmer für das Projekt eingesetzt werden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, muss vor Beginn der Serienlieferung ein Verbesserungsplan entwickelt und umgesetzt werden.
Wenn ein JVS-Hauptlieferant “besondere Prozesse“ (z.B. Lackierung, Wärmebehandlung, Oberflächenbehandlung/Beschichtung, Galvanisierung usw..) an Subunternehmer auslagert, muss dies vorab an JVS gemeldet werden. Der Lieferant muss seinen Subunternehmern ein Prozessaudit durchführen und die Ergebnisse zur Genehmigung an JVS melden. Die Qualitätsabteilung von JVS prüft die Daten des Prozessaudits und behält sich das Recht vor, Prozessaudits beim Subunternehmer/Erstlieferanten durchzuführen, um die besonderen Prozesse freizugeben.
3. Liefermethoden
Alle Lieferanten, die Waren an JVS liefern, müssen auf dem Versanddokument folgende Informationen angeben:
Seriennummer, Engineering-grade, Projekt, Lieferanteidentifikation und Seriennummer der Teile;
Bestellnummer
Versandgewicht
Teileanzahl
Anzahl von mitgeliefteren Geräten
Versanddatum
Versanddokumente, die nicht die korrekten Informationen enthalten, können am Versandt-/Wareneingangsdock abgelehnt werden. Gegebenfalls wird ein Defective Material Notice (DMN) ausgestellt.
3.1 Behälterkennzeichnung
Alle Pakete müssen mit Teilnummer, Version, Lieferantenidentifikation, Adresse und Seriennummer gekennzeichnet sein. Außerdem muss ein Teileetikett am Paket angebracht werden.
4.Aufbewahrung von Unterlagen
Die mindestens einzuhaltenden Aufbewahrungsfristen für Unterlagen sind wie folgt festgelegt. Lieferanten haben das Recht, diese Fristen zu verlängern.
PPAP-Inhalte und Werkzeugunterlagen, Kaufverträge und Korrespondenz, Aufzeichnungen zu Aktivitäten der Auswahl besondere Merkmale, Teile- und Prozesskontroll-/SPC – Aufzeichnungen, Leistungstestergebnisse, Rückverfolgbarkeitsunterlagen, Prozess/-Produkt-Auditaufzeichnungen, Informationsunterlagen zu technischen Dokumenten oder Revisionen, Rohmaterialprüfmuster, Teilquerschnitte oder Teile (zum Nachweis der Teilkonformität): Die Aufbewahrungsfrist beträgt 1 Kalenderjahr über die effektive Lebensdauer des Teils hinaus (Gewährleistungszeitraum für Serienproduktion) oder mindestens 15 Jahre nach Ende der Serienproduktion.
Systemauditunterlagen und Aufzeichnungen von Management-Review-Meetings: Mindestens 6 Jahre aufbewahren. Warnung: Vor der Vernichtung dieser Unterlagen muss der Lieferant die schriftliche Genehmigung der Einkaufsabteilung von JVS einholen. Die oben genannten Aufbewahrungsfirsten dürfen nicht kürzer sein als gesetzlich vorgeschriebene Fristen; wenn die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist länger ist, muss der Lieferant die gesetzlich vorgeschriebene Frist einhalten.
5. Unterstützende Dokumente
Part Submission Warranty (PSW)
Vollständiger dimensionsbezogener Prüfbericht
Materalzertifikat
Leistungsbericht
Zeichnungen
Kontrollplan
Prozessablaufdiagramm
FEMEA (Fehler-Möglichkeits- und Einfluss-Analyse)
6. Umwelt
Als Lieferant von JVS muss das Unternehmen umweltfreundlich sein, mit Systemen und Prozessen, die folgende Ziele haben erfüllen:
Reduzierung des Einsatzes von Rohstoffen und Energie, um natürliche Ressourcen zu schützen:
Abfall minimieren, Recycling unterstützen und alle notwendigen präventiven Maßnahmen ergreifen;
Umweltauswirkungen von Abfällen kontrollieren und nicht wiederverwertbaren Abfall sicher entsorgen oder die Entsorgung an Dritte übergeben, um Umweltschäden zu vermeiden;
Umweltfreundliche Produkte benutzen;
Führen Sie die notwendigen Maßnahmen durch, um das Umweltbewusstsein der Mitarbeiter zu stärken und dess Entwicklung zu fördern, um unsere Umweltziele zu erreichen.
7. Überarbeitungsverzeichnis
Seriennummer | Überarbeitungsdatum | Überarbeitungsinhalt | Version |
1 | 2025/11/30 | Erstausgabe | A/0 |
1. Zweck
Dieses Verfahren gilt ebenfalls für JVS und hat zum Ziel, ein klares und sicheres System für die Meldung von Fehlverhalten oder Verstößen innerhalb des Unternehmens zu etablieren, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass Meldende vor jeglicher Form von Vergeltung oder Diskriminierung geschützt sind.
2. Der Anwendungsbereich
Dieses Verfahren gilt für alle Mitarbeitenden, Kooperationspartner, Lieferanten und sonstige relevante Personen, die eine Beziehung zur Organisation haben. Meldbare Verhaltensweisen umfassen:
Machtmissbrauch; Korruption; Betrug; Misshandlung; Belästigung; Rassendiskriminierung; Gewalt; Verstöße gegen Umweltvorschriften; Sicherheitsverstöße.
Es gilt nicht für folgende Arten von Angelegenheiten: Streitigkeiten, Ansprüche oder Anträge, die sich auf die persönlichen Interessen des Meldenden in geschäftlichen Angelegenheiten beziehen, die ausschließlich persönliche Interessen und individuelle Arbeitsbeziehungen betreffen, insbesondere Arbeitsbeziehungen mit direkten Vorgesetzen.
Im Allgemeinen empfiehlt das Unternehmen, dass Mitarbeitende arbeitsbezogene Probleme nach Möglichkeit durch Gespräche lösen können, gegeben falls mit einer Unterstützung ihrer Vorgesetzten und/oder der Personalabteilung.
3. Meldemethoden
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben hat JVS einen Meldeanal eingerichtet, der die Vertraulichkeit und Anonymität der Meldenden, der beteiligten Personen und der im Bericht genannten Personen gewährleistet und gleichzeitig die Vertraulichkeit der Inhalte und der zugehörigen Dokumente sichert. Meldungen können elektronisch über die Website eingereicht werden.
Die Meldungen müssen detailliert sein und alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel:
Die Beschreibung des Vorfalls;
Das Datum und der Ort des Vorfalls;
Namen oder Rollen der betroffenen Personen (falls bekannt);
4. Berichtsbearbeitung
Eingehende Meldungen werden von einem speziell eingerichteten Meldungsausschuss entgegengenommen und bearbeitet, der gemäß den Datenschutzbestimmungen gebildet wird.
Der Ausschuss wird in den folgenden Phasen vorgehen:
4.1 Vorprüfung, um festzustellen, ob die eingegangene Mitteilung die erforderlichen Informationen enthält, um ihre Gültigkeit zu überprüfen und die Einleitung einer eingehenden Untersuchung zu ermöglichen;
4.2 Registrierung der Meldung und Benachrichtigung über den Eingang innerhalb von 7 Tagen;
4.3 Untersuchung und eingehende Prüfung der gemeldeten Sachverhalte durch gezielte Ermittlungen;
4.4 Falls erforderlich, kann das Komitee weiterhin mit der meldenden Person in Kontakt treten, um zusätzliche Informationen und ergänzende Unterlagen anzufordern;
4.5 Anonyme Meldungen werden nur bearbeitet, wenn die Umstände vollständig beschrieben sind;
4.6 Benachrichtigung über die Untersuchungsergebnisse und, falls erforderlich, Umsetzung von Korrektur- oder Disziplinarmaßnahmen. Die Ergebnisse werden spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Meldung bereitgestellt.
4.7 Am Ende der Vorprüfung kann das Komitee interne Meldungen in folgenden Fällen einreichen:
5. Schutz der Meldenden
Die Identität der meldenden Person wird vertraulich behandelt, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben.
Jegliche Form von Vergeltung, Diskriminierung oder Sanktionen gegenüber Personen, die in gutem Glauben melden, ist verboten.
Das Unternehmen stellt bei Bedarf rechtliche Unterstützung bereit und sorgt für die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
6. Vertraulichkeistpflichten
Alle erhobenen Informationen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Der Zugriff auf die Informationen ist ausschließlich autorisiertem Personal vorbehalten.
7. Externe Kanäle
Wenn der interne Meldeweg nicht verfügbar ist oder die meldende Person der Ansicht ist, das seine interne Meldung unwirksam sein könnte, können Berichte an folgende Institutionen eingereicht werden:
Nationale Behörden: Polizei, Anti-Korruptionsbehörde etc.
8. Überwachung und Überprüfung
Dieses Verfahren wird regelmäßig überwacht, um seine Wirksamkeit zu bewerten, und bei Bedarf entsprechend regulatorischer Änderungen oder organisatorischer Anforderungen aktualisiert. Darüber hinaus erstellt der Meldungsausschuss einen Jahresbericht für die Unternehmensleitung, der zusammenfassende Informationen über die eingegangenen Meldungen und die ergriffenen Maßnahmen enthält.
9. Sanktionen und Verantwortlichkeiten
Die Meldenden Personen, die vorsätzlich falsche Meldungen abgeben, unterliegen den entsprechenden Sanktionen gemäß den Vorschriften.
Gegen Personen, die die Meldungen behindern oder die Vertraulichkeitsbestimmungen Bezug auf Meldende verletzen, werden Maßnahmen ergriffen.
10. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Alle Verarbeitungen von personenbezogener Daten erfolgen und werden gespeichert gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dabei werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
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